MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder auch MDK ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Zu seiner Zuständigkeit gehört zum Beispiel das Prüfen der Pflegebedürftigkeit, das Feststellen des Pflegegrades und das Prüfen der Qualitätsstandards innerhalb der Pflegeeinrichtungen.
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