Hilfsmittel

Das Sozialgesetzbuch definiert Hilfsmittel als Gegenstände, auf welche die Versicherten einen Anspruch haben, um eine erfolgreiche Krankenbehandlung sicher zu stellen, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen. Beispiele für Hilfsmittel sind Seh-, Hör- oder Gehhilfen etc.
Write a Comment
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.