Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen sind auf die Hilfe Dritter angewiesen. Um diese Hilfe zu gewährleisten erhalten sie Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, die je nach Grad der Pflegebedürftigkeit variieren.
Die sog. Hilfe zur Pflege ist vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen abhängig und wird beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe beantragt. Dieser entscheidet dann, in welcher Höhe Leistungen übernommen werden.
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